Nagelpilz Diagnose
Für die erfolgreiche Behandlung von Nagelpilz ist eine genaue Diagnose unumgänglich
Die Feststellung Nagelpilz kann auch für den erfahrenen Arzt nicht ganz unproblematisch sein. Zu den Nagelerkrankungen, die mit » Nagelpilz verwechselt werden können, gehören z. B. Ekzemnägel, Nagelpsoriasis, durch Druck bedingte Nagelverletzungen oder erworbene Nageldystrophie.
Eine gewissenhafte Untersuchung ist signifikant
Eine zuverlässige Nagelpilz Diagnose ist prinzipiell nicht durch blossen Augenschein oder Mikroskopuntersuchung möglich. Von einem exakten Befund kann erst dann gesprochen werden, wenn der Erreger nach Art und Gattung identifiziert ist. Je genauer das Ergebnis, desto besser kann die » Nagelpilz-Infektion behandelt werden.
Eine präzise Nagelpilz Diagnose erhöht den Behandlungserfolg
Durch die richtige Wahl des Wirkstoffes, seiner Darreichungsform, dies mindert das Risiko von Antimykotika Resistenzen. Um eine eindeutige Nagelpilz Diagnose zu erhalten ist meist eine Kombination mehrerer Testverfahren erforderlich.
Zum Nachweis von Nagelpilz gibt es unterschiedliche Methoden
- Klinische Inspektion
(Der Arzt kann hier Nagelpilz nur in Form einer Verdachtsdiagnose feststellen. Ein Verdacht ist keine fundierte Diagnose. Es kann passieren, dass Nagelerkrankungen für eine Mykose gehalten werden, die keine sind.) - Nativdiagnostik
(Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparates. Das positive Nativpräparat gibt keine Aussage bezüglich der Art des Pilzes und kann auch falsch sein. Daher ist die kulturelle Sicherung anzustreben.) - Kulturelle Erreger Anzüchtung
(Erregernachweis durch Anzüchten einer Pilzkultur aus dem Nagelmaterial. Zu identifizieren ist der Erreger in der Kultur. Die Kultur sollte auf wenigsten zwei unterschiedlichen Nährböden erfolgen.) - Differenzialdiagnose
(Dabei schließt der Arzt systematisch andere mögliche Ursachen für die Krankheitssymptome des Nagels aus. Ursache für eine Nagelveränderung können auch andere Nagelerkrankungen sein.)
Probleme bei der Anzüchtung einer Pilzkultur können sich bei einer bereits erfolgten äusserlichen Vorbehandlung mit einem Antimykotikum ergeben. Der Pilz kann dann erst nach mehrwöchiger Behandlungspause nachgewiesen werden.
In diesen Fällen empfiehlt sich eine mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparates und ein histologischer Erregernachweis (Gewebeprobe). Auch ist ein molekularbiologischer Erregernachweis durch Polymerase-Kettenreaktion (PCR) möglich. Das Ergebnis liegt meist schon nach wenigen Tagen vor.