diabetische Fusspflege

Ihre Therapeutin: Sandra Villiger
Termine in Auw und Eschenbach möglich.

Ihren Füssen Gutes tun! Ohne unsere Füsse geht im wahrsten Sinn des Wortes nichts! Wenn diese ihren Dienst einstellen, sind wir komplett lahm gelegt.

Trotzdem werden die Füsse oft sträflich vernachlässigt. Wir putzen zwar mehrmals täglich unsere Zähne, waschen uns die Hände – aber bei den Füssen mangelt es an der Pflege. Wie anders ist die Statistik zu erklären, dass jeder dritte Erwachsende an Fusspilz leidet?

Gesunde Füsse mit Diabetes
Wer Diabetes hat, muss deshalb besonders auf seine Füsse achten. Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen führen dazu, dass das Gefühl in den Füssen verloren geht. Eine Fussverletzung wird so leider oft nicht rechtzeitig bemerkt. Auch die Bildung von Blasen durch zu enge oder schlecht sitzende Schuhe werden häufig zu spät erkannt. 

Es ist deshalb wichtig, bereits auf kleinste Veränderungen oder Verletzungen am Fuss zu achten und diese rasch behandeln zu lassen. 

Kostenübernahme durch Krankenkassen
Eine ärztliche verordnete Fusspflege wird von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. So können auch Spätfolgen vermieden werden, welche die Krankenkasse deutlich teurer zu stehen kommen – und ihnen als Patienten unnötige Schmerzen bereiten.

Laden Sie die ärztliche Verordnung mit allen Info’s herunter. Alle Blätter sollten Sie bei Ihrem Arzt vorlegen und mir im Original bringen oder zusenden.

Fusspflege ist mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkassen Grundversicherung gedeckt:

Erklärung:

Die Fusspflege bei Diabetikern stellt Massnahmen der Behandlungspflege im Sinne des KVG Art. 7 Abs. 2 lit. b Ziff. 10 dar, sie sind der Tarifposition b zuzuordnen.


In anderen Fällen sind sie als Teil der Grundpflege bildenden Massnahme im Sinne des KVG Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 zu sehen und der Tarifposition c zuzuordnen, dies aufgrund der Tatsache, dass der Patient infolge seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, die Tätigkeit der Fusspflege selbstständig und/oder in ausreichend nötigem Umfang auszuführen. Sie ist somit als Unterstützung und Pflegeleistung (und nicht etwa als kosmetische Massnahme) zu bezeichnen. 


Ablauf:

  1. Sie laden sich das vorgefertigte Formular von dieser Seite herunter und lassen sich die Fusspflege von Ihrem Arzt (Haus- oder Facharzt) verordnen oder Sie kommen für eine Erstkonsultation zu mir und erhalten das entsprechende Formular für Ihren Arzt hier ausgestellt.
     
  2. Ihr Arzt verordnet Fusspflege und beauftragt mich, als freiberufliche Pflegefachfrau mit dieser Leistungserbringung.
  3. Sie bezahlen lediglich die Selbstkosten der Behandlung bei mir. Ich reiche die Belege mit der ärztlichen Verordnung zusammen bei Ihrer Krankenkasse ein, die Kasse, sowie die Gemeinde bezahlt die Behandlung/Restkosten direkt an mich.

Als Zusatzinformation habe ich die gesetzlichen Grundlagen für Sie hier zusammengestellt: ges. Grundlagen